#MeinMächlerhof
QUICKINFOS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unterkünfte) - AGB
über die Anmietung einer Ferienunterkunft auf dem Mächlerhof („Beherbergungsvertrag“)
§1 GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Mächlerhofs (Beherbergungsvertrag).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
- Vertragspartner sind der Mächlerhof, Stephan Babel, Salchenried 12, 87675 Stötten am Auerberg („Vermieter“) und der Gast.
- Der Beherbergungsvertrag („Vertrag“) kommt durch die Buchung der Unterkunft und der darauf verschickten Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-, telefonische oder direkte Buchung vor Ort elektronisch übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
§3 LEISTUNGEN, UNTERKUNFTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dabei erwirbt der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft dem Gast anzubieten.
- Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Die Unterkunft inklusive Inventar und die zum Vermieter gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Unterkunft die Fenster geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.
- Die Nutzung der Unterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 25,00 Euro pro Person und Tag zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte spätestens um 10:30 Uhr ordentlich und geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Bei Verstößen gegen die AGB ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
§4 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehenden Paragraf 3 Absatz 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehenden Paragraf 3 Absatz 5 und/oder Paragraf 3 Absatz 6 geleistet wurde.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.
- Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
§5 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES GASTS, NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES VERMIETERS („NO SHOW“)
- Eine einseitige Lösung des Gasts von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
- Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen und 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§6 RÜCKTRITT DES VERMIETERS
- Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Unterkünften vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Wird eine gemäß Paragraf 3 Absatz 5 und/oder Paragraf 3 Absatz 6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Unterkünfte oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannten Paragraf 1 Absatz 2 vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehenden Paragraf 5 Absatz 1 oder Paragraf 5 Absatz 3 ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Kunden bestehen, so kann der Vermieter diesen pauschalieren. Der Paragraf 4 Absatz 3 gilt in diesem Fall entsprechend.
§7 HAFTUNG DES VERMIETERS
- Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem Paragraf 6 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gasts bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hofgelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Paragraf 3 Sätze 1 bis 4.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
- Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kaufbeuren. Der Vermieter kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gasts verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Vermieter darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Vermieter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.